QUALITÄT
& WERTE

Erklärung zur Unternehmensführung

Der Aufsichtsrat der maxingvest GmbH & Co. KGaA legte im Juni 2022 gemäß § 111 Abs. 5 AktG eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 25 % fest. Die Frist zur Erreichung dieser Zielgröße endete am 30. Juni 2024. Im Aufsichtsrat wurde der Zielwert erreicht.


Die Geschäftsführung legte im August 2023 gemäß § 76 Abs. 4 AktG eine Zielgröße für den Frauenanteil in Führungsebene 1 (Abteilungsleiter) von 0 % und in Führungsebene 2 (Gruppenleiter) von 50 % fest. Die Frist zur Erreichung dieser Zielgrößen endete am 30. Juni 2025. Zum Stichtag wurde der Zielwert für die erste Führungsebene mit 14% übertroffen, der Zielwert für die zweite Führungsebene vollumfänglich erreicht.


Der Aufsichtsrat hat im Juni 2024 beschlossen, die oben genannte Zielgröße von 25 % (vier Personen) für den Aufsichtsrat fortzuführen. Die Frist zur Erreichung wurde auf fünf Jahre (also bis zum 30. Juni 2029) festgesetzt. Die Pflicht zur Festlegung einer Zielgröße für den Frauenanteil in der Geschäftsführung gemäß § 111 Absatz 5 AktG ist auf die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien nicht anwendbar, da bei dieser, anders als bei einer Aktiengesellschaft, der Aufsichtsrat nicht für die Besetzung der Geschäftsführung zuständig ist. Gleichwohl wird auch für die maxingvest GmbH & Co. KGaA weiterhin Diversität und eine Vertretung beider Geschlechter als Ziel für die Geschäftsführung angestrebt.


Die Geschäftsführung hat im Juni 2025 auf Basis der Personalplanung beschlossen, die Zielgröße für die Führungsebene 1 auf 14 % (eine Person) festzulegen und die Zielgröße für die Führungsebene 2 mit 50 % (zwei Personen) fortzuführen, sowie die Frist zur Erreichung auf vier Jahre (also bis zum 30. Juni 2029) festgesetzt.


Geschäftsführung und Aufsichtsrat streben bei personellen Änderungen eine angemessene Beteiligung von Frauen an.