QUALITÄT
& WERTE

Erklärung zur Unternehmensführung

Die maxingvest GmbH & Co. KGaA ist im Juli 2023 durch Formwechsel der maxingvest ag entstanden. Der Aufsichtsrat der maxingvest ag legte im Juni 2017 gemäß § 111 Abs. 5 AktG eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 25 % und im Vorstand von 0 % fest. Die Frist zur Erreichung dieser Zielgrößen endete am 30. Juni 2022. Der Vorstand der maxingvest ag legte im Juni 2017 gemäß § 76 Abs. 4 AktG eine Zielgröße für den Frauenanteil in Führungsebene 1 (Abteilungsleiter) von 0 % und in Führungsebene 2 (Bereichs- bzw. Gruppenleiter) von 50 % fest. Die Frist zur Erreichung dieser Zielgrößen endete am 30. Juni 2021. 


Die für die ersten beiden Führungsebenen definierten Zielwerte wurden zum Stichtag erreicht. Die Zielgröße für den Vorstand wurde ebenfalls erreicht. Im Aufsichtsrat wurde der Zielwert dagegen nicht vollumfänglich erreicht. Grund hierfür ist das Ausscheiden eines weiblichen Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmervertreter, deren männliche Nachbesetzung bereits mit der Wahl des Ersatzmitglieds in 2019 festgelegt war. Im Aufsichtsrat wurde daher ein Frauenanteil von 18,75 % erreicht. 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Organzusammensetzung und Bestellungszeiträume hat der Aufsichtsrat im Juni 2022 beschlossen, die oben genannte Zielgröße für den Aufsichtsrat fortzuführen. Die Frist zur Erreichung wurde auf zwei Jahre (also bis zum 30. Juni 2024) festgesetzt. Die Pflicht zur Festlegung einer Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand gemäß § 111 Absatz 5 AktG ist auf die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien nicht anwendbar, da bei dieser, anders als bei einer Aktiengesellschaft, der Aufsichtsrat nicht für die Besetzung der Geschäftsführung zuständig ist. Gleichwohl wird auch für die maxingvest GmbH & Co. KGaA weiterhin Diversität und eine Vertretung beider Geschlechter als Ziel für die Geschäftsführung angestrebt.


Der Vorstand der maxingvest ag hat im Juni 2021 auf Basis der Personalplanung beschlossen, die oben genannten Zielgrößen für die Führungsebenen 1 und 2 fortzuführen und die Frist zur Erreichung auf vier Jahre (also bis zum 30. Juni 2025) festgesetzt. Für die Festlegung dieser Zielquoten und Frist ist bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien die persönlich haftende Gesellschafterin zuständig. Der Beschluss des Vorstands wurde von der persönlich haftenden Gesellschafterin, der maxingvest Geschäftsführungs GmbH, im August 2023 rein vorsorglich bestätigt.


Als reine Holdinggesellschaft steht nur eine eng begrenzte Anzahl von Stellen auf der Führungsebene 1 zur Besetzung zur Verfügung. Aufgrund der langen Betriebszugehörigkeiten, der Altersstruktur und der geringen Fluktuation sind Wechsel auf dieser Ebene zudem selten. Die im Juni 2021 beschlossene Quote bringt ausdrücklich nicht die Absicht zum Ausdruck, den Frauenanteil dauerhaft beim Status quo zu belassen, sondern stellt lediglich den im Juni 2021 für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2025 erwarteten Zustand dar. 


Geschäftsführung und Aufsichtsrat streben bei personellen Änderungen eine angemessene Beteiligung von Frauen an.